Planung von Treppen und Aufzugsanlagen in unserem Ingenieurbüro in Salzburg und Oberösterreich

IHR PARTNER FÜR ÖSTERREICH, DEUTSCHLAND UND DIE SCHWEIZ

Ob Aufzug, Vortreppe, Hebebühne, Schertisch, Hubtisch oder Rolltreppe, in unserem Ingenieurbüro wird gründlich entwickelt und geplant. Unsere Mitarbeiter achten auf jedes kleinste Detail und nehmen im Anschluss die Ausschreibung für Sie vor.

Liftanlagen

Betriebskostenreduktion durch gründliche Planung

Bei der Planung bedarfsgerechter und leistungsstarker Aufzüge handelt es sich um eine komplexe Herausforderung. Egal, ob der Aufzug sich über drei oder dreißig Etagen erstreckt, die gesetzlichen Anforderungen müssen erfüllt sein. Hinzu kommt eine Bedarfsanalyse mit dem Ziel, die wirtschaftlich beste Lösung zu finden. Neben Förderhöhe und Nutzungsart (Personen- oder Lastenaufzug? Hebebühne? Fahrtreppe?) gilt es auch den Gebäudetyp und die angestrebte Leistungskapazität mitzuberücksichtigen.

 

Überprüfung der baulichen Ausführung

Damit beim Bau Ihrer neuen Aufzugsanlage oder Rolltreppe nichts dazwischenkommt, können Sie uns nach erfolgter Ausschreibung auch mit der baulichen Leitung beauftragen.

 

Unsere Techniker haben einen genauen Blick auf die ausführenden Gewerken und kontrollieren die vertragskonforme Umsetzung der Bauarbeiten. Als Schnittstelle zwischen Bauherren und ausführenden Baufirmen sorgen sie stets für einen reibungslosen Ablauf der Kommunikation. Mehr dazu erfahren Sie von unseren Ingenieuren.

Kontaktieren Sie uns

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.